Kleine Freuden

Das Landgericht Berlin weist die Forderung von Barbara Agnoli gegen den ça ira Verlag ab

Pressemitteilung

Wer hätte das nach dem ersten Prozeßtag in Berlin vor gut eineinhalb Jahren in Berlin gedacht? Die Witwe Johannes Agnolis, Barbara Agnoli, klagte gegen Manfred Dahlmann, dem juristischen Eigentümer des ça ira - Verlages und gegen Stephan Grigat, dem Herausgeber des bei ça ira erschienenen Buches Transformation des Postnazismus, wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten. Ein Vortrag ihres Mannes sei unberechtigterweise in dem Sammelband publiziert worden.

Stand die damalige Kammer (drei Richterinnen) noch voll hinter Barbara Agnoli, wodurch sich eine juristische, politische und finanzielle Katastrophe abzuzeichnen drohte, so wendete sich dieses Jahr das Blatt. Die Kammer wurde umbesetzt und hatte nunmehr einen umsichtig agierenden Vorsitzenden, der den Prozeß vernünftig lenkte. Die Zeugenaussagen derjenigen, die damals mit Johannes Agnoli die Publikation des in Streit stehenden Vortrages vorbereiteten, überzeugten den Spruchkörper, daß  alles mit  rechten Dingen zugegangen sei. Johannes Agnoli hat damals seinen Segen zur geplanten Veröffentlichung seines Vortrages erteilt. Diese Tatsache ist nun rechtskräftig durch ein klares Urteil festgestellt und entzieht den Unterlassungsansprüchen von Frau Agnoli, die die Vernichtung der noch nicht verkauften Bücher forderte, die Grundlage.

Berufung hat der Anwalt von Agnoli nicht eingelegt. Allein anhängig vor dem Kammergericht in Berlin ist noch eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung von 19.800 €  – die Summe, nach der sich die Gerichtskosten und die Gebüh­ren der Anwälte bemessen. Möge sie so hoch bleiben, denn wir freuen uns wirklich sehr, daß Frau Agnoli nun unsere prima Anwälte bezahlen muß.

Der andere Prozeß von Frau Agnoli gegen Manfred Dahlmann, bei dem es um Auskunft über Verkaufsabrechnungen und Beteiligung von angeblichen Gewinnen aus den Gesammelten Werken Jonhannes Agnolis ging, wurde bereits letzten Sommer durch einen Vergleich beendet. Dieser beinhaltete im Wesentlichen, daß Frau Agnoli mangels verteilbaren Profits keine Ansprüche aus den Buchverkäufen der Gesamtausgabe zustehen.

Nun ist der juristische Feldzug der Frau Agnoli gegen ça ira hoffentlich beendet, und zwar ohne größeren Blessuren für letzteren. Schön, daß die scheinbare Rationalität des Rechts auch mal Ergebnisse produziert, die man glatt für vernünftig halten könnte.

Freiburg i.Br., den 25.08.2006

ça ira Verlag

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